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ift-Richtlinie regelt Validierung von U-Wert-Berechnungsprogrammen

(29.6.2010) Mit Einführung der CE-Kennzeichnung können die U-Werte von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden nach den Produktnormen EN 14351-1 bzw. EN 13830 vom Hersteller eigenverantwortlich berechnet werden. Als Basis für die Überprüfung von Berechnungsprogrammen hat das ift Rosenheim die Richtlinie WA-05/1 "Validierung von Software" veröffentlicht.

Gemäß EN 14351-1 Anhang ZA.2 "Verfahren zur Bescheinigung der Konformität von Produkten" ist vom Hersteller für die Berechnung der UW- bzw. der UD-Werte ein von einer notifizierten Prüfstelle validiertes Berechnungsprogramm zu verwenden. Die Vorgehensweise bei der Validierung von Berechnungsprogrammen ist aber normativ nicht geregelt. Im Rahmen der Richtlinie WA-05/1 "Validierung von Software; Verfahren zur Validierung von Programmen zur Berechnung der UW-Werte von Fenstern, der UD-Werte von Türen und Toren sowie der UCW-Werte von Vorhangfassaden" wurde eine Vorgehensweise für die Validierung festgelegt.

Für die Berechnung der UCW-Werte wird gemäß der Produktnorm EN 13830 kein validiertes Berechnungsprogramm benötigt. Die ift-Richtlinie ermöglicht aber auch die Validierung von Programmen zur UCW-Wert-Berechnung von Fassaden und darüber hinaus auch die Validierung von UD-Wert-Berechnungsprogrammen für Tore.

Die Validierung des Berechnungsprogramms erfolgt anhand von Referenzprobekörpern, die je nach Leistungsfähigkeit des zu validierenden Programms vom ift ausgewählt werden.

Im Rahmen der Validierung wird beispielsweise überprüft, ob die normativ festgelegten Rundungsregeln für die U-Werte der Basisdaten und der Endergebnisse eingehalten werden. Ebenso werden die ermittelten Flächenanteile und Bezugslängen für die Einzelbauteile wie Rahmenprofile, Verglasungen und Abstandhalter mit den Berechnungsergebnissen eines ift-Berechnungsprogramms verglichen. Die Unterschiede in den Berechnungsergebnissen müssen dabei innerhalb eines festgelegten Toleranzbereiches liegen.

Die erfolgreiche Validierung des Berechnungsprogramms wird mit einem ift-Prüfbericht abgeschlossen und belegt. Der Hersteller kann damit nachweisen, dass die U-Wert-Berechnungen mit seinem Berechnungsprogramm normkonform durchgeführt werden.

Die Richtlinie kann als Download oder als Druckfassung auf der ift-Website unter ift-rosenheim.de > Literatur bezogen werden.

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