elektronische Signatur mit Rechtssicherheit
(27.2.2008) Mithilfe der elektronischen Signatur können Unternehmen viele Prozesse nicht nur optimieren und dabei Zeit, Wege und Kosten sparen, sie können die digitale Kommunikation auch sicher gestalten: ob bei der Unterzeichnung und beim Versand wichtiger Dokumente, bei Online-Ausschreibungen (E-Vergabe), der papierlosen Steuererklärung (ELSTER) oder der Nutzung der Steuerkontoabfrage. Mit der elektronischen Rechnungsausstellung können Kosten sogar um bis zu 70 Prozent gesenkt werden. Doch der Nutzung sind Grenzen gesetzt - und zwar immer dann, wenn die Frage nach der Rechtssicherheit gestellt wird.
Signatur ist nicht gleich Signatur: Die Rechtswirksamkeit ist entscheidend
Nicht mit jeder Signatur-Lösung können Unternehmen diese Vorteile nutzen. Denn das deutsche Signaturgesetz unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Signaturarten:
- Eine einfache elektronische Signatur bietet keine Rechtsverbindlichkeit.
- Die fortgeschrittene Signatur ermöglicht zwar die genaue Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers, ist aber ebenfalls nicht beweiskräftig vor Gericht.
- Nur die qualifizierte elektronische Signatur bietet die vollständige Rechtsgültigkeit nach den Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes. Überall da, wo bisher eine handschriftliche Unterschrift erforderlich war, ist die qualifizierte elektronische Signatur dieser gleichgestellt und kann im elektronischen Geschäftsverkehr genutzt werden.
Die qualifizierte elektronische Signatur kann nur von speziellen Trustcentern wie beispielsweise S-TRUST, dem Trustcenter des Deutschen Sparkassenverlags (DSV), ausgegeben werden und ist online oder bei vielen teilnehmenden Sparkassen erhältlich. Die Signatur lässt sich ganz bequem auf der eigenen SparkassenCard speichern oder auf einer Chipkarte, die nicht an ein Konto gebunden ist. Somit können die Sparkassen und der DSV auch Kunden anderer Finanzinstitute mit der qualifizierten elektronischen Signatur ausstatten. Mit einem Kartenleser und der entsprechenden, kostengünstigen Software steht der rechtssicheren digitalen Abwicklung zahlreicher Prozesse dann nichts mehr im Wege.
siehe auch für weitere Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Gegendarstellung: "Digitale Zaubertinte - KEINE Probleme mit der elektronischen Signatur"! (3.7.2003)
- Leitfaden zur elektronischen Vergabe von Aufträgen (17.5.2003)
siehe zudem:
- AVA-News • Büro- und Management-Software für Planungsbüros (BMSP) im AEC-WEB
- öffentliche Hand • Ausschreibungs-Anzeiger • IBPM-Plattformen • Software für Architekten und Planer bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Signatur und E-Government bei Amazon.de