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AVA-News 1/2002
ARRIBA, Euro, RIB, RIB Software AG, Bauabzugssteuer, Bauaufträge, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, BMVBW, AVA, GAEB
  
ARRIBA, Euro, RIB, RIB Software AG, Bauabzugssteuer, Bauaufträge, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, BMVBW, AVA, GAEB
siehe BAULINKS:

Architektur CAD
AVA
FM / CAFM

 

  

Übersicht:

ARRIBA fit für Euro und Bauabzugssteuer
 

Querverweis! Nachrichten des Vormonats: AVA-News 12/2001

Querverweis! Nachrichten des Folgemonats: AVA-News 2/2002
 

  
Bild zum
Steuerabzug:
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ARRIBA fit für Euro und Bauabzugssteuer

(4.1.2002) Mit der Einführung des EURO als alleiniges Zahlungsmittel ab dem 1.1.2002 ändern sich auch die Vorschriften über die Abrechnung von Bauaufträgen, insbesondere für solche Aufträge, die vor dem 1.1.2002 beauftragt wurden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat am 1.10.2001 zu diesem Thema einen Einführungserlass veröffentlicht (siehe auch Meldung "EURO, AVA und GAEB - Wie paßt das zusammen?" vom 18.11.2001). Zur Erinnerung: Folgende Verfahren werden empfohlen:

  1. Im vorliegenden Auftragsverhältnis sind alle Rechnungen bereits in Ihren Einheitspreisen in Euro auszudrucken. Um Rundungs-Ungenauigkeiten zu vermeiden, sind die Einzelpreise mit 5 Nachkommastellen von DM in Euro umzurechnen. Lediglich der Gesamtbetrag und die zu zahlende Gesamtsumme ist auf 2 Nachkommastellen kaufmännischie zu runden.
  2. Die Parteien vereinbaren mittels einer Abrechnungsvereinbarung, daß alle Preisangaben eines konkreten Vertrages sowie der auf diesem Vertrag aufbauenden Nachträge mit der "Rechnungseinheit DM" weitergeführt werden. Die Rechnungssummen sind zunächst in der "Rechnungseinheit DM" auszuweisen, sodann in die ab dem 1.1.2002 alleingültige Währungseinheit Euro umzurechnen und auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch zu runden.

Verschiedene große Auftraggeber haben ihrerseits ebenfalls geänderte Vorschriften über die Abrechnung von Bauaufträgen, die vor dem 1.1.2002 beauftragt wurden, herausgegeben. So schreibt die Deutsche Bahn AG beispielsweise vor, daß die Einheitspreise des Auftrags bei der Umrechnung auf 3 Stellen (!) gerundet werden müssen und so in die Abrechnung eingehen.

Der Zeitplan für die Euro-Einführung ist seit längerer Zeit hinreichend bekannt. Um so mehr zeigen sich die Softwarehersteller überrascht, daß elementare Rechenmethoden so kurzfristig festgelegt werden. Aber man hat in Stuttgart (wie auch anderorts) reagiert und verspricht, trotz die relevante ARRIBA Version 9.1 im Rahmen der Wartung im Januar 2002 zur Verfügung stellen zu können. (Übrigens: Wie RIB mitteilt, kann das zweite der oben genannten Verfahren bereits mit ARRIBA ab Version 8.0 abgebildet werden: Über einen Formelplatzhalter im Rechnungs-Deckblatt wird die Rechnungssumme zusätzlich einfach in der Zweitwährung - hier also Euro - ausgegeben.)

Auch für das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (Steuerabzug-Gesetz, §§ 48 bis 48d EStG) sieht man sich bei RIB gerüstet: "ARRIBA sei für diesen Steuerabzug innerhalb der Abrechnung / Prüfrechnung bestens vorbereitet!" ARRIBA-Anwender müssen demnach innerhalb Ihrer Rechnungslegung lediglich über die bekannte Funktion der Abzüge einen weiteren Abzug als "Steuerabzug" in Höhe von 15% einfügen. - Zu berücksichtigen ist, daß dieser Abzug nach der Mehrwertsteuergrenze eingefügt wird:

RIB weist zudem darauf hin, dass ab der Version 9.0 zusätzlich der Vorteil bestünde, daß sich beliebige Abzüge bereits in den Systemoptionen voreinstellen lassen.

Querverweise:

COSOBA, AVA-Software, Kalkulations-Software, CAD-Software, CPLAN

siehe auch:
RIB,
BMVBW, BVBS
 

 
 

 

 

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