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DIVERSES 07-12/2000
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Werberecht, Architekten, Bentley, Intergraph, CEGUG, Bentley Systems, Viecon.com, Autodesk, AutoCAD, 3D Studio VIZ, Adobe, Adobe Systems, Metastream, MetaCreations, Canoma, Adobe Photoshop, Carrara, 3D, MTS 3D, Metastream 3D, SVG, Scalable Vector Graphics, Streaming, eBook-Markt, Glassbook, Supply Chain Management, SCM, Adobe Portable Document Format, PDF

 
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BayIka-Bau: Werberecht bringt Standortnachteile
Treffen der Bentley- und Intergraph-Anwender
Olympisches Dorf entstand mit Autodesk-Software
Adobe kauft Rechte an 3D-Entwicklungen von Metastream
Adobe verstärkt Engagement im eBook-Markt
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Werberecht, Architekten, Bentley, Intergraph, CEGUG, Bentley Systems, Viecon.com, Autodesk, AutoCAD, 3D Studio VIZ, Adobe, Adobe Systems, Metastream, MetaCreations, Canoma, Adobe Photoshop, Carrara, 3D, MTS 3D, Metastream 3D, SVG, Scalable Vector Graphics,Streaming, eBook-Markt, Glassbook, Supply Chain Management, SCM, Adobe Portable Document Format, PDF
 
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Bayerische Ingenieurkammer-
Bau

 

 

 
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau:
Werberecht bringt Standortnachteile

(20.11.2000) Auch im Internet-Zeitalter bleibt das Aushängeschild des Beratenden Ingenieurs sein Werk. Entgegen der landläufig geäußerten Meinung ist die Marketingfreiheit für freiberufliche Ingenieurbüros im Internet nicht grenzenlos. Das Online-Marketing von deutschen Freiberuflern bleibt Regeln unterworfen. Wurde die Frage der zulässigen Werbung Beratender Ingenieure bislang maßgeblich von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum Standesrecht der Architekten, beeinflußt, so bedarf diese Praxis vor dem Hintergrund des E-Commerce und einer drohenden europäischen Wettbewerbsverzerrung der Überprüfung.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in bezug auf die Werbung von Architekten in seinen Beschlüssen vom 19.12.1996 entschieden, daß Werbeverbote für Architekten gegen Artikel 12, Absatz 1 GG verstoßen und verfassungswidrig sind, wenn sie bestimmte Werbeträger ohne Rücksicht auf den Inhalt der Werbung von vornherein als unzulässig ausschließen. Allerdings wurde jede gestreute Massenwerbung, die sich nach Art einer Postwurfsendung ungezielt an einen möglichen Auftraggeberkreis wendet als unzulässig abgelehnt.

Auf EU-Ebene wurde dieses Problem erkannt. In einem Richtlinienvorschlag zum Electronic Commerce ist vorgesehen, daß künftig nicht mehr der Marktort, sondern das Herkunftsland über die Zulässigkeit der Werbung entscheiden soll. Innerhalb der EU wäre dann jeder Online-Anbieter nur den in seinem Hoheitsstaat geltenden Gesetzen unterworfen. Weitere Einschränkungen seiner Werbung wären - außer beim Direktmarketing per E-Mail - nicht zulässig.

Klar erscheint jedenfalls, daß sich das strenge deutsche Werbe- und Standesrecht in diesem Fall als Standortnachteil auswirken dürfte. Solange bei Wettbewerbshandlungen im Internet wie bisher das strenge Marktortprinzip gilt, besteht die Gefahr, daß freiberufliche Unternehmen aus Deutschland abwandern. Zumindest werden sie versuchen, vom Ausland aus zu agieren, um die Ahndung entsprechender Verstöße zu erschweren.

Offen ist allerdings, ob dieser Richtlinienvorschlag jemals Gesetz wird. In Deutschland würde er nur dann etwas nützen, wenn gleichzeitig das deutsche Werberecht gelockert würde. Anderenfalls wäre der Standort Deutschland doppelt benachteiligt. Deutsche Unternehmen müßten nicht nur im Inland, sondern auch bei ihrer Tätigkeit im Ausland das strenge deutsche Wettbewerbsrecht beachten.

Standortpolitisch machen nationale Werbebeschränkungen im Zeitalter des World Wide Web kaum noch Sinn. Eine Lösung kann nur in internationalen Regelungen liegen, die möglichst große Wirtschaftskreise umfassen. Dessen ungeachtet, müssen nach Ansicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Angehörige des Freien Berufes auch künftig durch die von ihnen erbrachten Leistungen überzeugen. Marktschreierische und anpreisende Werbung, die der Vergewerblichung den Weg ebnet, wird daher abgelehnt.

Ergänzung: Das BauNetz hat die verschiedenen Regelungen zum "Werbeverbot" zusammengetragen und in einer Übersicht zusammengestellt. Berücksichtigt wurden dabei ausschließlich Materialien, die von den Architektenkammern zur Veröffentlichung in diesem Zusammenhang übersandt wurden - siehe:

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Bentley,
Intergraph

 

 
 

Gemeinsames Treffen der Bentley- und Intergraph-
Anwender vom 7. bis 9. November 2000 in Mannheim

(1.11.2000) Bei seinem CEGUG-Auftritt zeigt Bentley Systems seine CAD- und Engineering-Lösungen sowie die neue Internet-Strategie Viecon.com. Auf dieser Internetplattform können Unternehmen ihre gemeinsamen E/C/O (Engineering/Construction/Operation)-Projekte effektiv planen und durchführen: Mit den leistungsstarken Technologien von Bentley Systems lassen sich bisher nicht integrierbare Datenformate kombinieren und sicher über das Web austauschen. Auf diese Weise erhalten die beteiligten Unternehmen Einblick in alle Konstruktions- und Projektdaten, sowie den aktuellen Projektstatus und die Dokumentation. Das 32. Intergraph-Anwendertreffen findet unter dem Motto "Solutions for the Future" vom 7. bis 9. November 2000 im Mannheimer Kongresszentrum Rosengarten statt. Die diesjährige CEGUG präsentiert sich im gewohnten Rahmen mit Veranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten. Die Teilnehmer erwartet ein umfangreiches Programm mit Produktpräsentationen von Intergraph, Bentley Systems und Partnerfirmen. Außerdem haben die Besucher Gelegenheit, sich bei Anwendervorträgen, in Trainingskursen, die auch von Bentley durchgeführt werden, sowie in Fachausstellungen eingehend über neue Softwaregenerationen im Engineering-Markt zu informieren.

Hintergrund: Die CEGUG (Central European Graphics Users Group) ist die Vereinigung der deutschsprachigen Anwender von  Intergraph-Produkten: www.cegug.org

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Autodesk

 

 
 

Olympisches Dorf entstand mit Autodesk-Software nach ökologischen Massstäben

(5.9.2000) In Sydney wird das größte und umweltfreundlichste Olympische Dorf aller Zeiten eröffnet. Nur wenige der mehr als 10.000 Spitzensportler, die dieser Tage zu den Olympischen Spielen 2000 reisen, wissen, dass ihre Unterkunft mit Hilfe von Autodesk-Software entwickelt wurde. Architekten, Ingenieure und Designer setzten beim Entwurf des Olympischen Dorfes die Konstruktions- und Visualisierungsprogramme AutoCAD und 3D Studio VIZ ein. Drei Voraussetzungen mussten erfüllt sein: Das Projekt sollte modernsten ästhetischen wie ökologischen Ansprüchen gerecht und gleichzeitig innerhalb des Budget- und Zeitrahmens fertiggestellt werden.

"Grün" ist Gold in Sydney

Die Organisatoren der Olympischen Spiele und der Paraolympics haben für 2000 die "Grünen Spiele" ausgerufen. Die Architekten sollten getreu diesem Motto Unterkünfte entwerfen, die kostengünstig aber dennoch ökologisch vorbildlich sind. Die Architekten des Unternehmens HPA entwarfen dafür zusammen mit neun anderen Firmen über 1.100 Gebäude mit AutoCAD und 3D Studio Viz. Viel Wert wurde darauf verwendet, die Gebäude architektonisch anspruchsvoll zu gestalten und den gesamten olympischen Komplex in die Landschaft zu integrieren: Entstanden sind zahlreiche Aussichtspunkte, die zum Bestaunen der Naturschönheiten einladen. Hier kam vor allem die Visualisierungssoftware 3D Studio VIZ zum Einsatz.

Peter Cotton, Entwicklungschef des Olympischen Dorfes, kommentiert die Wahl der Software so: "Durch AutoCAD und 3D Studio VIZ war es möglich, 3D-Ansichten der Gebäude von außen und innen zu erstellen. So konnten wir das Gesamtbild in verschiedenen Blickwinkeln auf uns wirken lassen. Wir haben dem Dorf quasi schon vor dessen Errichtung Leben eingehaucht. Genauso wichtig war es, die Gebäude umweltfreundlich zu gestalten. So wird beispielsweise in 630 Häusern der Strom durch Solarzellen gewonnen. Jedes Haus wurde zur Sonne hin ausgerichtet, damit z.B. zweistöckige Gebäude keine Innenhöfe oder Wohnzimmerfenster verdunkeln. Ohne leistungsfähiger Software wäre es uns nicht gelungen, dies alles in so kurzer Zeit und entsprechend des Kostenrahmens zu verwirklichen."

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Adobe,
Metastream

 

 
 

Adobe kauft Rechte an 3D-Entwicklungen von Metastream

(29.8.2000) Adobe Systems hat professionelle 3D-Entwicklungen des Software-Hauses Metastream™ erworben. Das in New York City ansässige Tochterunternehmen von MetaCreations® stellt Adobe wichtige Technologien zur Erstellung und Verwendung von 3D-Inhalten im Web zur Verfügung:

  • Mit Canoma™ (siehe News 07/99) können Grafiken aus Adobe Photoshop® in dreidimensionale Modelle umgewandelt und dann für das Web aufbereitet werden.
  • Carrara™ ermöglicht die Einbindung von interaktiven Szenen, Animationen und Spezialeffekten in 3D.

Adobe plant die Integration dieser Technologie in das Funktionsspektrum seiner Web-Produkte. Außerdem soll das Format MTS 3D (Metastream 3D) die Exportmöglichkeiten der eigenen Grafiklösungen erweitern. MTS 3D unterstützt die vielseitige SVG-Technik (Scalable Vector Graphics) und ermöglicht mit Hilfe eines Plug-Ins für Web-Browser das schnelle Übertragen von 3D-Daten im Streaming-Verfahren.

"Besonders im elektronischem Handel wird Dreidimensionalität immer stärker nachgefragt", beurteilt Uwe Kemm, Geschäftsführer der Adobe Systems GmbH in Unterschleissheim, die wachsende Bedeutung von 3D im Internet. „Die Investition in die Technologie von Metastream unterstreicht unsere Bestrebungen, Grafikern ausgereifte Produkte anzubieten, mit denen sie Produkte und Dienstleistungen im Web nach ihren Bedürfnissen visualisieren können."

Auch auf Seiten von Metastream begrüßt man die strategische Zusammenarbeit: "Die Möglichkeit, MTS3 auf einer E-Commerce-Site integrieren zu können, kommt jedem Online-Händler entgegen. Kunden profitieren überdies von den erstaunlichen 3D-Ansichten in perfekter Qualität, die das Shopping-Erlebnis realistischer machen", so Bob Rice, Vorsitzender und geschäftsführender Direktor.

Hochwertige 3D-Grafiken für komfortables Einkaufen im Web

Mit dem Metastream-Produkt Canoma können Grafiker 2D-Bilder in eine dreidimensionale Form umwandeln und anschließend für den Einsatz im Web optimieren. Mit Hilfe des Formats Metastream 3D werden die so aufbereiteten 3D-Objekte im Streaming-Verfahren vom Browser geladen und angezeigt. MTS3 erweitert damit die Präsentationsmöglichkeiten von Produkten im World Wide Web. Denn außer 3D-Effekten profitieren Web-Nutzer von selbst steuerbaren Bewegungen bei konstanter Farbqualität, bei Bedarf einblendbarem Text und fortschrittlicher Interaktivität. Diese Fähigkeiten steigern den Nutzwert auf Anwenderseite insofern, als zum Beispiel Besucher von Online-Geschäften Waren aus jedem Blickwinkel betrachten können. Das Web-Erlebnis setzt keine hohen Übertragungsraten voraus und ist deshalb im Internet in seiner heutigen Form schon voll einsetzbar. Außerdem berechnet MTS3 die unter den vorherrschenden Bedingungen optimale Wiedergabequalität auf jedem eingesetzten Rechner.

bei GLOSSAR.de:

eBook, PDF
 

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Glassbook,
Adobe

 

 
 

Adobe verstärkt Engagement im eBook-Markt, Integration der Technologie in Adobe Acrobat geplant

(29.8.2000) Adobe Systems gibt den Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme des eBook-Spezialisten Glassbook Incorporated, Boston (USA) bekannt. Damit baut das Unternehmen seine Position im Markt für elektronische Bücher aus. Glassbook entwickelt eBook-Software für Endverbraucher sowie für Akteure im eBook-Markt wie Verlage, Buchhändler, Distributoren und Bibliotheken. Diese professionellen Lösungen für das Supply Chain Management (SCM) im eBook-Markt automatisieren die Vertriebsabläufe. Die finanziellen Bedingungen der Übernahme wurden nicht mitgeteilt.

Glassbook entwickelt und vertreibt Produkte wie den Glassbook Reader, den Glassbook Plus Reader sowie den Glassbook Content Server. Mit der Akquisition gehen diese Produkte ebenso wie weitere Technologien und Dienstleistungen sowie Marketing- und Entwicklungsressourcen an Adobe Systems über.

Alle Glassbook-Mitarbeiter werden in das eBook-Team von Adobe Systems übernommen. Dort werden sie an der weiteren Umsetzung der Adobe-Strategie für den eBook-Markt mitwirken. Deren Kernpunkt ist die Entwicklung auf dem Adobe Portable Document Format (PDF) basierender eBook-Lösungen. Das einfach zu handhabende PDF-Format ist als führender Standard für den Austausch auch anspruchsvoll gestalteter Publikationen akzeptiert.

Der Glassbook Reader bietet eine komfortable Oberfläche mit Funktionen beispielsweise zur Sprachwiedergabe von Texten und zur Drehung des Bildschirmbildes. Diese Technologien sollen in zukünftige Versionen des Adobe Acrobat Readers integriert werden. Mittels des Glassbook Content Servers wird Adobe zum Beispiel Verlagen die Verbreitung ihrer Produkte auf elektronischem Wege im PDF-Format ermöglichen.

"Diese Akquisition spiegelt optimal die Auffassung wieder, die Glassbook und Adobe vom eBook-Markt haben. Dieser Markt läßt sich nur mit offenen Plattformen und Standards wie dem PDF-Format sowie einer klar durchdeklinierten Vertriebskette entwickeln" sagt Joe Eschbach, Vice President und Leiter des ePaper-Bereichs bei Adobe Systems. Len Kawell, President und einer der Gründer von Glassbook, hebt hervor, dass beide Unternehmen gleiche Visionen hinsichtlich Struktur und einfacher Nutzung einer eBook-Plattform haben. Kawell: "Die Erfahrung von Adobe Systems im Publishing und unsere technologische Stärke sind ideale Voraussetzungen für die weitere Durchsetzung des eBook-Gedankens."

Die Akquisition von Glassbook ist ein weiterer Meilenstein der Strategie von Adobe Systems, mit der sich das Unternehmen den eBook-Bereich erschließt. Adobe unterhält bereits Partnerschaften mit Barnes&Nobles.com, iUniverse, InterTrust und PriceWaterhouseCoopers.

 

 

 

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