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AVA NTi pro 14.10 im Umgang mit der Mehrwertsteuererhöhung

(24.9.2006) "Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere Steuersatzerhöhungen, gelten für solche Umsätze, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschrift ausgeführt werden" heißt es im Paragrafen 27 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Dieser Satz bedeutet, dass alle Umsätze, die ab dem 1.1.2007 erfolgen, mit dem neuen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu versteuern sind. Das gilt natürlich auch für Bauleistungen. Architekten, Ingenieure und Planer müssen daher in der Übergangszeit unterscheiden, welche Leistungen mit welchem Steuersatz abzurechnen sind. Die Planenden haben bei der Abrechnung von Bauleistungen mit drei unterschiedlichen Fällen zu rechnen:

  • Entweder werden fertiggestellte Leistungen oder Teilleistungen noch in diesem Jahr abgenommen und können dementsprechend mit 16 Prozent MwSt. abgerechnet werden.
  • Im zweiten Fall werden in 2006 erbrachte Leistungen im neuen Jahr fertig gestellt und abgenommen. Dann muss die gesamte Leistung mit 19 Prozent versteuert werden.
  • Die dritte Möglichkeit ergibt sich von selbst: Leistungen, die im Jahr 2007 angefangen und fertig gestellt werden, müssen mit dem neuen Steuersatz versteuert werden.

Für diese drei Abrechnungsfälle verspricht Softtech den Nutzern des Ausschreibungsprogramms AVA NTi pro 14.10 bei der Abrechnung von Bauleistungen umfangreiche Unterstützung. So helfe das Programm den Anwender bei der korrekten Erstellung der Rechnungen und sorge dafür, die Kontrolle über das Projekt zu behalten und gegenüber dem Bauherren die Mehrkosten, die durch die Steuererhöhung entstehen, zu belegen.

Mehrwertsteuergewinn versus Gewährleistungsverlust

Maßgeblich für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Abnahme der Leistung. Auf den Tag des Zahlungseingangs kommt es ebenso wenig an, wie auf das Datum der Rechnung. Es kann sich also lohnen, Bauleistungen bis zum Ende diesen Jahres teilfertigzustellen und abzunehmen, da diese noch mit dem aktuellen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent abgerechnet werden. Vor diesem Hintergrund fordert AVA NTi pro 14.10 den Anwender bei der Eingabe eines Rechnungseinganges auf, die erbrachten Teilleistungen auf steuerliche Teilbarkeit hin zu prüfen und somit die Kosten durch eine Zahlungsfreigabe auf den geringeren Steuersatz zu reduzieren. Die Abnahme mehrer Teilleistungspakete hat jedoch zur Folge, dass sich die Anzahl der Gewährleistungsfristen erhöht und später deren Überwachung einen Mehraufwand bedeutet. Trotzdem: Je nach Bauvolumen kann der Planende auf diesem Weg dem Bauherren erheblich Geld sparen. Auch wenn es "nur" drei Prozent sind.

Abschlagszahlungen und Vorschüsse richtig berechnen

Nicht immer ist es möglich, eine Bauleistung zum Jahresende fertigzustellen. Wird zum Beispiel ein Bauvorhaben 2003 begonnen und 2007 fertiggestellt und erst dann komplett abgenommen, muss die gesamte Bauleistung im Jahr 2007 mit 19 Prozent versteuert werden, gleichgültig, wie viele Abschlagszahlungen zuvor mit 16 Prozent Umsatzsteuer geflossen sind. In diesem Fall will AVA NTi pro 14.10 dem Anwender besonders helfen können. Eventuell gezahlte Abschlagszahlungen und Vorschüsse aus dem Jahr 2006 beziehungsweise früher, die mit 16% versteuert wurden, werden zuzüglich dem steuerlichen Differenzbetrag von drei Prozent in die Schlussrechnung hineingerechnet. AVA NTi pro 14.10 rechnet dies selbstständig und summiert die im Jahr 2007 fertig gestellten Bauleistungen mit dem neuen Steuersatz dazu. Dabei weist das Programm die "Drei-Prozent-Differenz" gesondert aus, damit der Bauherr weiß, warum eine Leistung teurer geworden ist. Durch diese Funktion ist der Planende auf der geliebten "sicheren Seite".

Abrechnung von Leistungen in 2007

Leistungen, die im Jahr 2007 erbracht werden, sind mit dem neuen Steuersatz in Höhe von 19 Prozent zu versteuern. Werden im neuen Jahr neue Leistungsverzeichnisse erstellt, Leistungen ausgeschrieben, Angebote in das Programm eingegeben und Rechnungen erstellt, muss sich der Anwender keine Gedanken mehr über die Mehrwertsteuererhöhung machen. Denn AVA NTi pro 14.10 bereitet sich automatisch auf das neue Jahr vor. In diesem Ausschreibungsprogramm muss die Änderung des Steuersatzes nicht manuell vorgenommen werden. Das Programm ändert den Steuersatz automatisch zum Jahreswechsel von 16 auf 19 Prozent. Alle nach dem 1.1.2007 erbrachten Leistungen werden so mit dem neuen Steuersatz abgerechnet.

By the way: 3 Monate vor der Mehrwertsteuererhöhung nun mit Optimierungen im Bauverlauf oder der (Teil-) Abrechnungen zu beginnen, rettet vermutlich nicht wirklich so signifikant viele Euros vor'm Fiskus, wie es hätte möglich sein können, wenn man über das ganze Jahr auf einen möglichst günstigen Mehrwertsteuerwechsel hingearbeitet hätte. Aber bei der nächsten Mehrwertsteuererhöhung kann man es ja besser machen ....

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