Baulinks > Bau-/Architektursoftware > AEC-WEB-Archiv

E-Business wird verpflichtend

(12.5.2009) Mit dem 28.12.2009 wird die Dienstleistungsrichtlinie der EU 2006/123 in das nationale Recht überführt. Diese erfordert den Einsatz eines elektronischen Vergabesystems bei Verwaltungen sowie Sektorenauftraggebern. Mit beispielsweise der E-Business-Plattform ARRIBAnet von RIB sollen sich diese neuen Anforderungen nach Aussagen des Unternehmens sicher und rechtskonform erfüllen lassen.

Bislang wenig bekannt eröffnet diese Dienstleistungsrichtlinie den Aufragnehmern eine Vielzahl neuer Möglichkeiten. So entstehen beispielsweise neue gesetzliche Rahmenbedingungen für das Leistungsangebot.

Neben einfachen Schritten zur Aufnahme der Tätigkeit in einem Land der EU muss fortan ein Zugang über öffentliche Netze zu den Vergaben und deren Bearbeitung bestehen. Über das Internet lässt sich dieser besonders einfach bewerkstelligen, erklärt RIB. Speziell in Art.8, Abs 3 ist geregelt, dass Anbieter das Recht auf die elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten haben. Dazu zählen nicht nur notwendige Zulassungen und Gewerbeanmeldungen: Auch eine vollständige Bearbeitung und Abgabe aller Vergabeunterlagen über das World Wide Web - unabhängig von der Verfahrensart - ist in diesem Formalitätenkatalog ab Dezember vorzufinden. Darüber hinaus bietet die Software laut RIB weitere Leistungsmerkmale. So verfügt jeder Bieter, der sein Angebot elektronisch abgibt, sofort über das digitale Submissionsprotokoll, ohne dass er persönlich zur Eröffnung erscheinen muss.

Verwaltungsaufgaben, Melderegister, Registrierungen etc. sind künftig von der Beschaffungsmaßnahme getrennt. Aus diesem Grund wirkt sich die neue gesetzliche Regelung auf jede Verwaltungseinheit mit eigenen Beschaffungsaufgaben aus. "Mit dem Vergabemanagementsystem ARRIBAnet können Vergabestellen den juristischen Anforderungen vollständig und ohne notwendige Verzahnungen mit Drittsystemen gerecht werden. Die Plattform kann dabei für alle Arten von Vergaben in den Bereichen VOB, VOL und VOF eingesetzt werden. Darüber hinaus werden Änderungen im Vergaberecht von unserem Unternehmen immer schnellstens an das System adaptiert, sodass sich unsere Kunden stets innerhalb des aktuell gültigen rechtlichen Rahmens bewegen. Speziell für freie Verfahren sowie für Sektorenauftraggeber bieten wir viele zusätzliche Sonderfunktionen. Auf diese Weise kann das System von unseren Kunden auch über die Regularien des Vergaberechtes hinaus genutzt werden", erklärt Erik von Stebut von der RIB Deutschland GmbH.

ARRIBAnet eignet sich nach Aussagen des Unternehmens außerdem für den Einsatz bei Dienststellen und Ämtern, die wesentlich seltener eigene Verfahren durchführen. "Neben dem rechtlichen Rahmen haben wir bei der Konzeption dieses Systems vor allem auf eine intuitive Bedienung Wert gelegt, sodass sich unsere Kunden möglichst schnell auf der Plattform zurecht finden", fasst von Stebut zusammen.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:

zurück ...
Übersicht News ...

Anmeldung zum kosten­losen Bauletter:
Der Baulinks-Newsletter kann jeder­zeit leicht auch wieder ab­bestellt werden!
  AEC-WEB-Archiv:
Baulinks folgen auf...

Datenschutz !!
Aus datenschutztechnischen Gründen haben wir das Twitter-Plugin deaktiviert.
Wollen Sie jedoch dieses Feature nutzen, so klicken Sie einmal auf das ausgegraute Bild.
Datenschutz !!
Aus datenschutztechnischen Gründen haben wir das Facebook-Plugin deaktiviert.
Wollen Sie jedoch dieses Feature nutzen, so klicken Sie einmal auf das ausgegraute Bild.
Datenschutz !!
Aus datenschutztechnischen Gründen haben wir das +1-Plugin deaktiviert.
Wollen Sie jedoch dieses Feature nutzen, so klicken Sie einmal auf das ausgegraute Bild.
ANZEIGE